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Weiterbildung – Facharzt für Anästhesie

Chefarzt PD Dr. Reiner Giebler besitzt die volle Weiterbildungsermächtigung der Ärztekammer Westfalen-Lippe zum Arzt für Anästhesiologie (60 Monate). Das Curriculum ist untenstehend einsehbar. 

Darüber hinaus ist es möglich, die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin zu erwerben. Dr. Giebler ist zur 24-monatigen Weiterbildung ermächtigt. Die Kosten für einen einwöchigen Intensivkurs während der Einarbeitungszeit trägt das Krankenhaus. Zudem können Ärzte die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erwerben. Auch die Kosten für die Kurse zur Fachkunde Rettungsmedizin übernimmt das Klinikum.

In der Anästhesie-Weiterbildung kooperiert das Diakonie Klinikum mit der DRK-Kinderklinik in Siegen. So besteht die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum kinderanästhesiologische Erfahrungen zu sammeln.

Außerdem hat die Abteilung einen Fortbildungsbeauftragten. Abteilungsintern finden alle zwei Wochen zertifizierte Fortbildungen statt. Jährlich werden mehrere überregionale Fortbildungen organisiert.

Alle Anästhesie- und Akutmedizinisch relevanten Ultraschallkurse werden angeboten. Anhand des Weiterbildungs-Logbuchs der DGAI werden regelmäßige Fortbildungsgespräche durchgeführt. Fünf Tage Fortbildungsurlaub können pro Jahr in Anspruch genommen werden. 

Weiterbildungscurriculum Anästhesie

Weiterbildungscurriculum

Weiterbildungscurriculum

Die Richtlinien zur Erlangung des Facharztes für Anästhesiologie der Ärztekammern sehen in der Weiterbildungszeit 5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1, davon 1 Jahr in der nichtspeziellen anästhesiologischen Intensivmedizin vor. 4 Jahre sind im operativen Bereich zu absolvieren; auf die 4-jährige Weiterbildung im operativen Bereich können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in der Chirurgie, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Innere Medizin, klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie oder Transfusionsmedizin angerechnet werden. Auf das eine Jahr Weiterbildung in der nichtspeziellen anästhesiologischen Intensivmedizin kann ein halbes Jahr Intensivmedizin in der Chirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin, Kinderchirurgie,  Kinderheilkunde oder Neurochirurgie angerechnet werden. Ein Jahr der Weiterbildung kann bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.

Dieses Curriculum für Anästhesiologie dient der Optimierung einer strukturierten klinischen Ausbildung zum Facharzt für Anästhesiologie. Es basiert auf der Weiterbildungsordnung und orientiert sich am von der DGAI empfohlenen Logbuch, welches die systematische Dokumentation der geforderten Weiterbildungsinhalte ermöglicht. Dieses Logbuch wird jedem Weiterbildungsassistenten im Sekretariat der Abteilung zu Beginn seiner Tätigkeit am Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus ausgehändigt.

Das im klinischen Alltag etablierte Curriculum umfasst die Ausbildung bis zum Facharzt und beinhaltet dabei die anästhesiologische Betreuung von Patienten folgender an unserer Klinik vorgehaltenen Fachgebiete:
• Allgemeinchirurgie
• Gefäßchirurgie
• Unfallchirurgie/Orthopädie
• Urologie
• Hals- Nasen- und Ohrenklinik
• Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie
• Neurochirurgie
• Frauenklinik
• Geburtshilfe
• Radiologie

Zudem werden während der Weiterbildung folgende Bereiche durchlaufen:
• Aufwachraum
• postoperative Schmerztherapie
• hausinterne Notfallmedizin
• Schockraumversorgung
• Intensivmedizin
• bodengebundene Notfallmedizin
• Luftrettung (Christoph 25)

Jedem Berufsanfänger wird ein Oberarzt als Tutor zugeteilt. Dieser Tutor ist der primäre Ansprechpartner und Ausbildungsverantwortliche für den entsprechenden Assistenzarzt während Weiterbildung.

Die Weiterbildung erfolgt an den Betriebstätten des Krankenhausverbundes Siegerland GmbH anhand eines für jeden Kollegen in Weiterbildung erstellten Rotationsplanes. In diesen Plan fließen klinische Belange, die sich durch die Weiterbildungsordnung ergebenden Vorgaben sowie individuelle Notwendigkeiten ein. Jeder Weiterbildungsassistent durchläuft während seiner Weiterbildungszeit eine 12-monatige Rotation, in der er am Bethesda-Krankenhaus, Freudenberg, und/oder aKrankenhaus Kredenbach, eingesetzt wird. Die Rotation findet ab dem 4. Weiterbildungsjahr statt.

Während der Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie sind 12 Monate Intensivmedizin nachzuweisen. Der Einsatz auf der Intensivstation im Schichtdienst ist für Assistenten im 4. und 5. Weiterbildungsjahr vorgesehen. Vor dem Einsatz im Schichtdienst ist eine 8-wöchige Einarbeitungszeit in der Kernarbeitszeit zu absolvieren.

Geräteeinweisungen

Geräteeinweisungen

Jeder Mitarbeiter erhält am Beginn seiner Tätigkeit als Teil des DGAI-Weiterbildungsnachweises einen „Gerätepass“ gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG; Ansprechpartner OA Dr. J. Worbes). Die Teilnahmen an den Geräteeinweisungen sind verpflichtend und entsprechend zu dokumentieren.

1. und 2. Weiterbildungsjahr

1. und 2. Weiterbildungsjahr

Die Ärztin/der Arzt soll nach 2 Jahren Weiterbildung die gängigen Methoden der Allgemein- und Regionalanästhesie und ihre Überwachung bei Patienten der ASA Klassifikationen I und II bei Operationen der in unserem Hause vorgehaltenen Disziplinen sicher anwenden, mögliche anästhesiologische und operative Komplikationen richtig einschätzen und eine angemessene Infusionstherapie sowie postoperative Schmerzbehandlung weitgehend selbständig durchführen können. 

Sie/er soll in der Lage sein, bei Wahl- und Notfalleingriffen auch bei Patienten der ASA Kategorien III-IV einen fundierten Plan für die anästhesiologische Versorgung solcher Patienten vorzulegen, kritisch zu hinterfragen und eine Anästhesie unter Aufsicht durchzuführen.

Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung muss in der Lage sein, eine adäquate präoperative Anamnese und körperliche Untersuchung durchzuführen, etwaige Erkrankungen, Störungen oder sonstige Besonderheiten erkennen und in ihrer Bedeutung für die Durchführung einer Anästhesie werten, notwendige Zusatzinformationen oder Untersuchungen anfordern und interpretieren, Vorschläge zur Vorbehandlung erarbeiten, sowie einen entsprechenden Plan für die sichere Durchführung einer Anästhesie formulieren können. Dazu zählen auch Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Beurteilung von EKG, Röntgen-Thorax, Lungenfunktion und Blutgasanalytik sowie die Interpretation laborchemischer Untersuchungen.

Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung soll eine fachgerechte Masken- und Intubationsnarkose unter Verwendung volatiler und intravenöser Anästhetika durchführen können, wobei sie/er die besonderen Methoden der Narkoseein- und -ausleitung bei Patienten mit erhöhtem Aspirationsrisiko kennen und beherrschen und die Vorgehensweise bei Patienten mit vermuteten Intubationsschwierigkeiten ("difficult airway management") einschätzen können muss. Sie/er soll weitgehend selbständig eine lumbale Katheter-epiduralanästhesie, eine Spinalanästhesie und eine Plexusanästhesie durchführen können.

Sie/er soll über hinreichende Kenntnisse auf den Gebieten der prä-, intra- und postoperativen Anästhesiekomplikationen, der Pathophysiologie des operativen Eingriffs, der kardiopulmonalen Wiederbelebung und der Schockbehandlung verfügen und einen Patienten mindestens bis zum Eintreffen eines Facharztes stabilisieren können.

Zur Erreichung der Ziele muss sich die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung ausführliche theoretische und praktische Kenntnisse auf nachstehenden Feldern aneignen bzw. in ihnen unterwiesen werden:

Anästhesierelevante topographisch-anatomische, physiologische und pathophysiologische Grundlagen insbesondere auf den Gebieten: Atemwege und Lunge (inklusive Gasaustausch, Atmungsregulation, Interpretation von Blutgasanalysen und Lungenfunktionstests), Hämodynamik (incl. EKG-Interpretation), Nieren- und Leberfunktion, Blutvolumen und dessen Regulation, Transfusionskunde (inklusive Gerinnungsphysiologie und Blutgruppensysteme), Wärme-, Wasser- und Elektrolythaushalt, zentrales, autonomes und peripheres Nervensystem und neuromuskuläre Übertragung.

Sie/er muss über Kenntnisse der verschiedenen Narkosesysteme und Beatmungsgeräte für Erwachsene und Kinder sowie mögliche Komplikationen infolge von Fehlfunktionen oder -bedienung haben. Sie/er benötigt (wie im Medizinproduktegesetz (MPG) vorgeschrieben) Detailkenntnisse in der korrekten Bedienung und Anwendung aller von ihr/ihm ggf. einzusetzenden Narkosegeräte, Monitore, Infusionspumpen und Perfusoren, Defibrillatoren und Herzschrittmacher etc.

Es sind Detailkenntnisse in der Anwendung, Dosierung, Indikation und Kontraindikation sowie Pharmakologie, Haupt-, Begleit- und Wechselwirkung volatiler und intravenöser Anästhetika und Analgetika, Lokalanästhetika, Muskelrelaxantien, Katecholaminen und anderer Herz-Kreislauf wirksamer Medikamente, Atemwegstherapeutika, Insuline, Kortikosteroide und Thyreostatika erforderlich. Hierzu gehört auch die Infusionstherapie, die Aufbereitung von und Behandlung mit Blut- und gerinnungsaktiven Produkten sowie Plasmaersatzmitteln.

Im Rahmen der postoperativen Schmerztherapie werden neben systemischer Analgetika-Applikation je nach operativem Eingriff auch regionale schmerztherapeutische Verfahren eingesetzt. Die postoperative Überwachung und Nachsorge der Patienten, die eine Regionalanästhesie erhalten haben, obliegt im Tagesablauf dem im akuten Schmerzdienst tätigen Kollegen und wird während der Bereitschaftsdienstzeit vom jeweiligen diensthabenden Kollegen weitergeführt. Hierzu gehört die regelmäßige Visite nach rückenmarksnaher Anästhesie (Spinalanästhesie, Epiduralanästhesie mit oder ohne Katheter) und nach regionalen Nervenblockaden (Plexusanästhesie der oberen Extremität, Femoraliskatheter, Nervus ischiadicus Blockaden etc.). Alle Patienten mit regionalen Analgesieverfahren werden regelmäßig täglich zweimal aufgesucht. Zur systemischen Analgetika-Applikation wird die patienten-kontrollierte Analgesie mittels PCA-Infusionspumpe eingesetzt. Auch diese Patienten werden vom Schmerzdienst betreut.

3. Weiterbildungsjahr

3. Weiterbildungsjahr

Das dritte Jahr der Weiterbildung dient der Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse und die Durchführung von schwierigeren Anästhesien. Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung soll nach 3-jähriger Ausbildung die Prinzipien der Allgemein- und Regionalanästhesie sowie der postoperativen Schmerzbehandlung bei Patienten der ASA-Klassifikationen I-IV in allen Alterstufen selbständig anwenden können und in der Lage sein, bei Notfalleingriffen auch Patienten der ASA-Kategorien IV-V unter Anleitung fachgerecht zu versorgen.

Dazu zählen insbesondere Kenntnisse über physiologische, pathophysiologische und pharmakologische Veränderungen im Rahmen der normalen und Risikoschwangerschaft, geburtshilfliche Überwachungsmethoden von Fetus und Wehentätigkeit, geburtshilfliche Komplikationen und ihre Behandlung, die Beherrschung der Katheterepiduralanästhesie und der Spinalanästhesie zur Sectio und vaginalen Entbindung sowie die Neugeborenenreanimation.

Weiterhin zählen dazu detaillierte Kenntnisse über pathophysiologische Veränderungen im Rahmen von Operationen an den hirnversorgenden Arterien, der Aorta, insbesondere der Aortenabklemmung, sowie der großen Viszeral- und Extremitätenarterien.

Bei Patienten mit vermuteten Intubationsschwierigkeiten ("difficult airway management") soll unter Anleitung die fiberoptische Intubation fachgerecht erlernt und beherrscht werden.

Zudem werden detaillierte Kenntnisse bzw. praktische Fertigkeiten über Besonderheiten und Komplikationen im Rahmen von lumbalen und thorakalen Katheterepiduralanästhesien, Spinal- und Plexusanästhesien (axilläre, vertikal infraklavikuläre, interscalenäre Blockaden), N. femoralis-, N. ischiadicus- und N. obturatorius-Blockaden, intravenöse Regionalanästhesie sowie die Technik der Anwendung eines Nervenstimulators / Sonographiegeräts vermittelt.

4. Weiterbildungsjahr

4. Weiterbildungsjahr

In Ergänzung der ersten beiden Abschnitte beinhaltet die Weiterbildung im 4. Jahr die anästhesiologische Versorgung neuro- lungen- und herzchirurgischer Patienten. Weiterhin dient diese Phase der Vertiefung von Kenntnissen in den anderen Bereichen.

Zur Erreichung der Ziele muss sich die Ärztin/der Arzt ausführliche theoretische und praktische Kenntnisse auf nachstehenden Feldern aneignen bzw. in ihnen unterwiesen werden:

Dazu zählen Kenntnisse über physiologische, pathophysiologische und pharmakologische Besonderheiten im Rahmen des isolierten Schädel-Hirn-Traumas, Hirnödems und sonstiger neurochirurgischer Notfälle, Eingriffe in der vorderen und hinteren Schädelgrube, der Hypophyse, der zerebralen Gefäße, des Liquorsystems, der Wirbelsäule, bei der Anwendung der kontrollierten arteriellen Hypotension, sowie Kenntnisse über die Hirntoddiagnostik und Organspende.

Anästhesiemethoden und Risiken im Rahmen lungenchirurgischer Eingriffe: Dazu zählen detaillierte Kenntnisse über Besonderheiten und Komplikationen im Rahmen von Operationen an Lunge, Mediastinum und Perikard, insbesondere bei Mediastinoskopie, Pneumonektomie und Lobektomie, bronchopleuraler Fistel, Lungenabszeß und Pleuraempyem, bei Thoraxtrauma, seitengetrennter Intubation und Beatmung, sowie die Prinzipien und Komplikationen der pleuralen Drainagebehandlung.

Die Prinzipien und Anwendung der passageren bzw. permanenten externen, transvenösen, tranthorakalen und internen Schrittmacherbehandlung sowie Diagnostik und Behandlung der Myokardischämie und des Herzversagens werden vertieft.

5. Weiterbildungsjahr

5. Weiterbildungsjahr

Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung soll nach 5-jähriger Ausbildung die Grundlagen der operativen Intensivmedizin beherrschen. Im Rahmen der Intensivmedizin sollen diagnostische und therapeutische Methoden bei der Behandlung von Patienten mit schweren Störungen der kardialen, pulmonalen, neurologischen, renalen, hepatischen und gastrointestinalen Funktionen infolge von Trauma, Operation, Infektion, Intoxikation, perioperativer Komplikationen und/oder Exazerbationen zugrunde liegender Erkrankungen erlernt werden. Dies beinhaltet die Therapie aller Schockformen, des Lungenödems, schwerwiegender Herzrhythmusstörungen, Lungenembolie, akutes Lungenversagen, invasive und nichtinvasive Beatmungsverfahren, Überwachung des neurologischen Zustandes des Patienten (Koma, Krampfleiden, fokale Defizite, Grad der Sedierung), Therapie des akuten Nierenversagens mit unterschiedlichen extrakorporalen Nierenersatzverfahren, die enterale und parenterale Ernährungstherapie und die Behandlung von Störungen des hämatologischen Systems (Gerinnungsstörungen, Antikoagulation, Thrombolyse, Fibrinolyse, Transfusionsmedizin).

Es sind detaillierte Kenntnisse zur Therapie von Infektionen, SIRS, Sepsis, septischer Schock, Schädel-Hirntraumata, erhöhtem Hirndruck und Multiorganversagen erforderlich. Praktische Fertigkeiten auf dem Gebiet der Kardioversion, Defibrillation und Schrittmachertherapie, der verschiedenen Methoden der Tracheotomie, der Pleuradrainage und der Nierenersatztherapie sollen erworben werden. 

Die operative Intensivstation verfügt über 16 Betten und wird von im Schichtdienst arbeitenden Fachärzten und Ärzten in Weiterbildung versorgt. Ein Oberarzt ist während der Kernarbeitszeiten ständig anwesend, ansonsten in Rufbereitschaft.

Die operative Intensivstation stellt das aus einem Arzt und einer Pflegekraft bestehende hausinterne Reanimationsteam am Ev.Jung-Stilling-Krankenhaus.

Im 5. Weiterbildungsjahr erfolgt zudem die Einweisung in die Luftrettung (ADAC Christoph 25). Die ärztlichen Kollegen werden von den für die Luftrettung verantwortlichen Kollegen Hoeser und Zimmerschied betreut.

Notfallmedizin

Notfallmedizin

Der Erwerb des "Fachkundenachweises Arzt im Rettungsdienst" bzw. der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und die Weiterbildung zum "Leitenden Notarzt" wird angestrebt. Die notwendigen Kurse werden von der Klinik finanziert. 

Die Einweisung in das bodengebundene Notarztwesen erfolgt durch in der Notfallmedizin erfahrene Fachärzte während der ersten beiden Weiterbildungsjahre.

Jeder Mitarbeiter der Abteilung für Anästhesiologie ist verpflichtet einmal im Jahr an einer der von unserer Abteilung organisierten Reanimationsübungen teilzunehmen. Die Teilnahme wird dokumentiert.

Die Einweisung in die Luftrettung (ADAC Christoph 25) erfolgt ab dem 5. Weiterbildungsjahr. Die ärztlichen Kollegen werden von den für die Luftrettung verantwortlichen Kollegen Hoeser und Zimmerschied betreut.

Weiterbildungsgespräche

Weiterbildungsgespräche

Die Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie soll eine gründliche Ausbildung umfassen. Die Qualität der Ausbildung hängt allerdings nicht nur von der Qualifikation und dem Engagement der Ausbilder ab, sondern ganz entscheidend auch vom Willen und der Fähigkeit des in Weiterbildung befindlichen Assistenten, sich kontinuierlich durch regelmäßige Lektüre wissenschaftlicher Zeitschriften und fundierter Lehrbücher einen hohen Wissensstand selbst anzueignen. Dazu steht jedem Mitarbeiter die Möglichkeit offen, auf die in unserer Bibliothek vorgehaltenen Fachzeitschriften und Monographien zuzugreifen. Über das hausinterne Intranet können zudem Inhalte stattgehabter Fortbildungen eingesehen werden.

Die Weiterbildungsordnung sieht die Durchführung von Weiterbildungsgesprächen vor. Dabei wird einmal jährlich ein Weiterbildungsgespräch mit den weiterbildungsermächtigten Ärzten geführt. 

Diese Gespräche werden im Nachweisheft zur qualifizierten Weiterbildung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin dokumentiert.

Fortbildung

Fortbildung

Für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung werden regelmäßige (zertifizierte) Fortbildungen angeboten. Die Fortbildungsinhalte können dann anschließend über das hauseigene Intranet abgerufen werden. In unserer Bibliothek stehen neben zahlreichen Monographien und aktuellen Lehrbüchern folgende Fachzeitschriften bereit:
• Anästhesiolgie und Intensivmedizin
• Anästhesiologie Intensivmedizin Notfallmedizin Schmerztherapie
• Anesthesiology Clinics of North America
• Anaesthesiology
• British Journal of Anaesthesia
• Critical Care Medicine
• Der Anaesthesist
• Der Notarzt
• Der Schmerz
• Intensive Care Medicine

Dokumentation

Dokumentation

Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung führt eine persönliche Weiterbildungsmappe. In dieser Sammelmappe werden der Weiterbildungsnachweis der DGAI, Nachweise von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Fachkunden, abgelegte Prüfungen, Gutachten und selbst gehaltene Fortbildungen zusammengefasst. Sie wird zum Weiterbildungsgespräch vorgelegt und dokumentiert den Weiterbildungsverlauf.

NotrufHome

Feuerwehr/Rettungsdienst: 112

Polizei: 110

Zentrale Notaufanhme: 02 71 3 33 45 13

Giftnotruf NRW: 02 28 1 92 40

Telefonseelsorge: 08 00 111 0 111

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